Es gibt natürlich viele Gründe, warum eine Versicherung nicht im Falle eines Unfalls zahlen möchte. Entscheidend ist allerdings, ob die Versicherung dazu berechtigt ist oder auch nicht. Hier gibt es einiges zu beachten, ebenso hat der Versicherungskunde natürlich auch rechtliche Möglichkeiten im Falle eines Falles. Manchmal ist der entstandene Schaden zum Beispiel nicht durch die Police der Versicherung gedeckt oder es besteht beispielsweise eine Unterversicherung. Manchmal liegt es auch daran, dass der Schaden zu spät bei der Versicherung gemeldet wurde bzw. eine bewusst schleppende Regulierung beim Versicherer von statten gegangen ist.
Man muss nicht gleich das Unfallauto verkaufen (siehe hierzu http://www.unfallautoverkaufen.com/), wenn die Versicherung nicht zahlt. Man sollte grundsätzlich eine Versicherung fürs Auto zu fairem Preis abgeschlossen haben und auch künftig darauf achten, dass man im Fall eines Unfalls einen guten Partner hat. Wichtig ist hier, dass man als Versicherungskunde zunächst in jedem Falle ehrlich bleibt und keine Tatsachen verdreht oder gar lügt. Als Versicherter hat man grundsätzlich die Schadenshöhe durch einen Gutachter nachzuweisen, allerdings gibt es hier keine großen Anforderungen. Hier kann man als Kunde aber bereits verdeutlichen, dass man in finanzielle Probleme gerät, wenn die Versicherung nicht bezahlt.
Tipps & Tricks bei einem Versicherungsschaden
Man sollte hier am besten ein Schreiben, eventuell mit einer Frist, an die Versicherung appellieren und an die Zahlung erinnern. Ebenso kann man dies auch an die Beschwerde- bzw. Kundenabteilung der Versicherung melden. Man sollte auch prüfen, ob es unter Umständen einen falschen Eintrag in der HIS Datenbank gibt. Desweiteren kann man auch Beschwerde an den Ombudsmann und bei der BaFin einreichen. Wichtig ist auch, zu überprüfen, ob die Rechtsschutzversicherung all diese Vorgänge abdeckt oder ob man auf Prozesskostenhilfe zurück greifen kann, falls diese benötigt wird. Ein guter Anwalt kann hier helfen, die richtigen Entscheidungen in einem solchen Fall treffen zu können.
